Pflegegrade

Pflegegrade – Ihre Hilfe im Pflegefall

Eine schwere Krankheit, altersbedingte gesundheitliche Probleme oder ein Unfall, plötzlich wird man zum Pflegefall. Unerwartet und unvorbereitet.

Tritt ein Pflegefall ein, muss der Pflegebedürftige, ein Angehöriger, oder eine bevollmächtigte Person einen Pflegegrad beantragen. Dieser Pflegegrad regelt, welche Leistungen dem Patienten zustehen.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, rufen Sie bitte Ihre Pflegekasse an. Es erfolgt dann vor Ort eine Begutachtung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK). Dieser wirft dann einen genaueren Blick auf die Bereiche, die ein selbstständiges Handeln und Denken beeinflussen.

Im Jahr 2017 wurden die ehemals 4 als Pflegestufen benannten Einstufungen geändert in Pflegegrade. Die Leistungen der jetzt auf 5 Grade erhöhten Pflegegrade können Sie unter den folgenden Links abrufen:

Pflegegrad 1 

Pflegegrad 2 

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4 

Pflegegrad 5